In Konsequenz dieser "gewöhnungsbedürftigen Rechtsauffassung des Kreises" ist ein entsprechender Schriftsatz zur erneuten Vorlage bereits in Arbeit.
Ergo könnte der Bürgermeister eigenmächtig und ohne Rücksicht auf die Höhe der Reisekosten das komplette "Sachkonto Städtepartnerschaften" mit einem derartigen Ausflug leerräumen.
Tatsächlich darf er jedoch ausschließlich über "Geschäfte der laufenden Verwaltung" alleinverantwortlich entscheiden. Die hier zugrunde liegende Finnentroper Radtouristik gehört ganz sicher nicht dazu – weiteres folgt!