Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Errichtung einer sogenannten Gemeinschaftsschule in Finnentrop vorläufig gestoppt. Es gab damit den Eilanträgen der benachbarten Städte Lennestadt und Attendorn statt, die gegen die Genehmigung der "Perspektivschule Finnentrop" geklagt hatten.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass die der Gemeinde Finnentrop erteilte Genehmigung gesetzlich nicht gedeckt sei. Das Schulministerium stütze sich auf Paragraf 25 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Diese Bestimmung ermögliche laut VG Arnsberg aber nur "ergebnisoffene Schulversuche als atypische Ausnahmen". Das Finnentroper Projekt sei hingegen nach Ansicht der Richter "Teil einer systematischen Einführung" einer neuen Schulform. Daher bedürfe es einer neuen Gesetzesgrundlage, um eine Gemeinschaftsschule, wie sie in Finnentrop geplant war, auf den Weg zu bringen.