
Mehrheitsentscheidungen der Eltern sowie der Schulpflegschaft gegen die neue Schule, sowie eine fehlende Auswahlmöglichkeit im Rahmen des Anmeldeverfahrens sind ausweislich des Schriftsatzes unserer Ministerin und einer am gestrigen Tage erfolgten Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg, kein formaler Hinderungsgrund für die Gründung der neuen Gemeinschaftsschule.
Allein auf die nach dem Schulgesetz geforderte Finanzkraft der Kommune gibt es keine Antwort. Was bleibt ist das Problem mit den Nachbarkommunen.