Verstößt die Genehmigung der Gemeinschafts-schule gegen geltendes Landesrecht?

"Die von Ihrem Ministerium in der letzten Woche erteilte Genehmigung für die Gemeinschaftsschule Finnentrop erfüllt ggfs. nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in NRW und steht möglicherweise im Gegensatz zum aktuell gültigen Schulgesetz."

  • Hier finden Sie den kompletten Wortlaut des Schreibens an das Schulministerium NRW