
Finnentrop/Siegen. Vor dem Siegener Landgericht endete gestern der Finnentroper Kommunalwahlkampf des vergangenen Jahres mit einem Vergleich zwischen dem Kläger Bürgermeister Dietmar Heß und dem Beklagten Christian Vollmert, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Gemeinderat.
In dem Zivilprozess ging es um eine Klage, die Bürgermeister Heß gegen den Autor eines Blogeintrags im Internetportal DerWesten angestrengt hatte.
Dort hatte am 19. Juli 2009 ein Wähler 99 in einem der Zahlreichen Blogs zu den aus dem Antritt der FDP bei der Kommunalwahl in Finnentrop resultierenden eventuellen Konsequenzen für die Parteienlandschaft in Finnentrop und den Bürgermeister von einer Allmacht geschrieben, die sich eine Person erschlichen hat. Außerdem war von krummen Dingern und dem Verdacht des Machtmissbrauchs die Rede.
Weder der Titel Bürgermeister noch der Name Heß war verwendet worden. Trotzdem bezog Bürgermeister Heß die Vorwürfe auf sich und stellte, da diese ehrenrührig seien, Strafanzeige. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten zum Ergebnis, dass die entsprechende Mail über den Internetaccount von Christian Vollmert verschickt worden war. Der konnte nachweisen, dass er am fraglichen Tag mit mehreren Personen seinen Geburtstag gefeiert hatte und, weil an diesem Tag auch die neue Lennebrücke in Finnentrop gegossen wurde, drei PC in verschiedenen Zimmern aufgestellt waren, auf denen man die Bauarbeiten per Webcam verfolgen konnte.
Er habe die Mail nicht verfasst, versicherte Vollmert, das könne höchstens einer seiner Gäste gewesen sein.
Daraufhin wurde das Strafverfahren eingestellt und Bürgermeister Heß strengte eine Zivilklage mit dem Ziel an, Vollmert über die sogenannte Störerhaftung zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verurteilen. Er sollte sich verpflichten, die in dem Internetblog getätigte Äußerung zukünftig zu unterlassen. Ansonsten drohte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro.
Richter Eggert sah die Äußerung als Ehrenrührig an, sah aber bei der Anwendung der Störerhaftung in diesem Fall massive rechtliche Probleme. Er regte, da nach der Wahl die Luft doch raus ist, einen Vergleich an.
Dietmar Heß erklärte, wenn Vollmert sich sofort zur Autorenschaft bekannt und um Entschuldigung gebeten hätte, wäre alles klar gewesen . An die Erklärung, dass einer der Gäste der Autor gewesen sei, könne man doch packen, wie man zu sagen pflege. Doch er sei bereit, die Kuh heute vom Eis zu schaffen.
Er wie Christian Vollmert, der von dem aus Heggen stammenden CDU Mitglied Rechtsanwalt Carsten Sieg verteidigt wurde, stimmten dem Vergleich des Richters zu. Christian Vollmert unterschreibt, dass die beanstandete ehrenrührige Äußerung nicht von ihm stammt und er sie auch in Zukunft nicht abgeben wird. Die Kosten des Verfahrens werden aufgeteilt.