SPD-Fraktion schaltet Kommunalaufsicht ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eröffnungsbilanz ist zwischenzeitlich mit Datum vom 21.09.2010 „mehrheitlich“ beschlossen worden.

Der nachfolgende Jahresabschluss 2007 wird meines Erachtens nicht vor Frühjahr 2011 zur abschließenden Beratung vorliegen.

Vor diesem Hintergrund erbitte ich eine Stellungnahme Ihres Hauses,

  • was Sie als Aufsichtsbehörde, Stand Oktober 2010, zu unternehmen gedenken, wenn als Ergebnis feststeht, dass es für die Kalenderjahre 2007, 2008 sowie 2009, bis auf weiteres, keine rechtmäßigen Jahresabschlüsse gibt. Gilt es aktuell Fristsetzungen zu berücksichtigen und wenn ja, welche Konsequenzen resultieren bei ergebnislosem Fristablauf für die Gemeinde Finnentrop.
  • ob ein positives Testat der Gemeindeprüfungsanstalt bei der Verabschiedung der Eröffnungsbilanz in der Ratssitzung am 21.09.2010 vorgelegen hat und falls nicht, ob die Verabschiedung der EÖB unter diesen Voraussetzungen als rechtmäßig zu qualifizieren ist?
  • ob die Gemeinde Finnentrop der „vorläufigen Haushaltsführung“ unterliegt?

    Der Unterzeichnende unterstellt dabei, dass die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht worden ist. Dies mutmaßlich, weil sie nach Beschluss durch den Rat der Aufsichtsbehörde zugeleitet wurde und diese die Genehmigung (noch) nicht erteilt hat, weil bei Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen war. Diese bedarf nämlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 GO), im Gegensatz zur „normalen“ Haushaltssatzung (also ohne Reduzierung der allg. Rücklage), diese bedarf nur der Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde.
    Gemäß § 82 GO NRW darf die Gemeinde dann lediglich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, sowie insbesondere Bauten , Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen vorgesehen war, fortsetzen.

    Welcher Jahreshaushalt hat zuletzt die Zustimmung der Genehmigungsbehörde erhalten und welche Konsequenzen resultieren aus diesem Sachverhalt für die Gemeinde Finnentrop?

    Meinen Dank bereits vorab für Ihre Bemühungen

    Viele Grüße aus Finnentrop

    Herbert J. Weber
    SPD Fraktionsvorsitzender