Sehr geehrte Damen und Herren,
die Eröffnungsbilanz ist zwischenzeitlich mit Datum vom 21.09.2010 mehrheitlich beschlossen worden.
Der nachfolgende Jahresabschluss 2007 wird meines Erachtens nicht vor Frühjahr 2011 zur abschließenden Beratung vorliegen.
Vor diesem Hintergrund erbitte ich eine Stellungnahme Ihres Hauses,
Der Unterzeichnende unterstellt dabei, dass die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht worden ist. Dies mutmaßlich, weil sie nach Beschluss durch den Rat der Aufsichtsbehörde zugeleitet wurde und diese die Genehmigung (noch) nicht erteilt hat, weil bei Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen war. Diese bedarf nämlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 GO), im Gegensatz zur normalen Haushaltssatzung (also ohne Reduzierung der allg. Rücklage), diese bedarf nur der Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Gemäß § 82 GO NRW darf die Gemeinde dann lediglich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, sowie insbesondere Bauten , Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen vorgesehen war, fortsetzen.
Welcher Jahreshaushalt hat zuletzt die Zustimmung der Genehmigungsbehörde erhalten und welche Konsequenzen resultieren aus diesem Sachverhalt für die Gemeinde Finnentrop?
Meinen Dank bereits vorab für Ihre Bemühungen
Viele Grüße aus Finnentrop
Herbert J. Weber
SPD Fraktionsvorsitzender