Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bürgermeister ist gem. § 62 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO) verpflichtet, die Beschlüsse von Rat und Ausschüssen vorzubereiten. Sinn dieser Vorbereitungstätigkeit ist es, dem Rat eine sachangemessene Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen. Hierzu gehört eine dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Verhandlungsgegenstände angepasste Vorabinformation der Mitglieder des Vertretungsorgans, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich schon vor einer Sitzung mit den dort zu behandelnden Angelegenheiten sachlich auseinanderzusetzen.
Die in der Ratssitzung vom 21.09.2010 vorgelegte, von einem Wirtschaftsprüfer sowie dem Gemeindeprüfungsamt überarbeitete Eröffnungsbilanz, mit einem Umfang von lediglich zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten, weicht manifest von der ursprünglich, mit Datum vom 28.01.2010 vorgelegten, umfänglich dargestellten Bilanz ab.
Ein vorab fraktionsübergreifend formulierter Antrag, hinsichtlich einer als notwendig erachteten Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung, ist seitens der Mehrheitsfraktion abschlägig beurteilt worden. In Konsequenz verwies der Bürgermeister auf die Fehlerfreiheit des nun vorgelegten Zahlenwerks und gestattete lediglich mündliche Fragen zur Sache.
Der Unterzeichnende konnte in Anbetracht des Zeitdrucks lediglich einen Abgleich der Sachanlagen vornehmen und erfasste Differenzen bei unbebauten Grundstücken in einer Größenordnung von ca. 1,589 Millionen Euro. Die Verwaltung erklärte diese Differenz vor dem Hintergrund unterschiedlicher Abschreibungszeiträume. Allerdings unterliegen Grundstücke keiner Abnutzung und können mithin nicht abgeschrieben werden?
In Gänze ungeklärt und als Folge der vom Bürgermeister vollzogenen Geschäftsordnung, die lediglich drei Wortbeiträge je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt gestattet, konnte der Unterzeichnende die Differenzen bei den Pensionsrückstellungen von ca. 1,9 Millionen Euro, als auch beispielsweise die Position Verbindlichkeiten mit einem Unterschied von ca. 400.000,- Euro nicht mehr hinterfragen.
Insbesondere gilt es jedoch die Nichtvorlage des Prüfungsberichtes zu beanstanden. Ein rundweg unverständlicher und dabei atypischer Vorgang! Ob, und wenn ja, in welchem Umfang, es politische Handlungsräume aufzuzeigen gilt, ist unserer Fraktion unbekannt und bedarf der zwingenden Klärung.
Die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Finnentrop verlangt vor dem Hintergrund der Vielzahl ungeklärter Fragestellungen die Hinzuziehung externen Sachverstandes, was zwingend ein zusätzliches Zeitfenster bedingt, um eine sachgerechte Beratung gewährleisten zu können.
Wir bitten somit um inhaltliche Überprüfung der Beschlussfassung.
Meinen Dank bereits vorab für Ihre Bemühungen.
Mit besten Grüßen aus Finnentrop
Herbert J. Weber
SPD Fraktionsvorsitzender