Verabschiedung der Eröffnungsbilanz

Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion

im Rat der Gemeinde Finnentrop

– Gemeinsame Presseerklärung –

  • Geplante Verabschiedung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Finnentrop im Rahmen der Ratssitzung am 21.09.2010

    Die für die heutige Ratssitzung vorgesehene Verabschiedung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Finnentrop zum 01.01.2007 entspricht nicht den Grundsätzen des demokratischen Handelns innerhalb einer durch die Bürgerinnen und Bürger gewählten Volksvertretung.

    Die in den letzten Wochen angefertigte und dem Rechnungsprüfungsausschuss am vergangenen Freitag, dem 17.09.2010 in einer vorläufigen Fassung vorgestellte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Finnentrop ist bis zur heutigen Ratssitzung den im Rat der Gemeinde Finnentrop vertretenen Fraktionen von SPD und FDP in ihrer endgültigen Fassung nicht vorgelegt worden. Gleiches ist für die CDU-Fraktion und für die UWG-Fraktion zu vermuten. Eine Verabschiedung einer abschließenden Version der Eröffnungsbilanz ohne jede Möglichkeit der Beratung innerhalb der Fraktionen kann nicht akzeptiert werden. Aus diesem Grund beantragen die Fraktionen von SPD und FDP die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 „Eröffnungsbilanz der Gemeinde Finnentrop zum 01.01.2007“ von der Tagesordnung.

    Der Bürgermeister ist gem. § 62 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO) verpflichtet, die Beschlüsse von Rat und Ausschüssen vorzubereiten. Sinn dieser Vorbereitungstätigkeit ist es aber, dem Rat eine sachangemessene Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen. Hierzu gehört eine dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Verhandlungsgegenstände angepasste Vorabinformation der Mitglieder des Vertretungsorgans, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich schon vor einer Sitzung mit den dort zu behandelnden Angelegenheiten sachlich auseinanderzusetzen (Held/Becker/Decker, Kommentar zu GO NRW, § 48, Rn. 11.2.2). Die Erfüllung dieser Pflicht kann es erfordern, den Mitgliedern des Vertretungsorgans geeignete Verwaltungsvorlagen schon vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen (OVG NRW, Urt. vom 29.4.1988, Az. 15 A 2207/85, NVwZ-RR 1989, S. 155ff.).

    Die Fraktionen von SPD und FDP erwägen den Vorgang durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen.