Personalpolitik nicht nachvollziehbar

Ein altgedienter Mitarbeiter der Finnentroper Gemeindeverwaltung ist zunächst seitens seiner Fachärztin seit dem 07.05.2009 dienstunfähig krank als auch nachfolgend mit Wirkung zum 02.12.2009 durch amtsärztliches Gutachten der Kreisverwaltung Olpe als dauerhaft dienstunfähig qualifiziert worden. Ein solcher Vorgang bedingt für den Dienstherren als rational, zwingende Konsequenz, den dienstunfähigen Beamten unverzüglich, hier zum 01.01.2010, in den Ruhestand zu versetzen. Nicht so in Finnentrop. Ein amtsärztliches Gutachten wird hier von einem medizinischen Laien der Finnentroper Verwaltungsspitze angezweifelt. Man könnte nun meinen, „wat mutt, dat mutt“, gelte es im hier zugrunde liegenden Sachverhalt nicht eine unerhebliche Kostenbelastung für die sowieso schon arg gebeutelte Gemeindekasse zu berücksichtigen.

Der Erkrankte befindet sich seit dem 01.07.2009 in Altersteilzeit (Blockmodell). Der „Arbeitsblock“ endet mit Wirkung zum 31.10.2014. Der Beamte erhält somit seit dem 01.07.2009 ein um 17 % verringertes Gehalt. Wird nun ein Beamter während des „Arbeitsblocks“ pensioniert, bezeichnet das Gesetz diesen Vorgang als sog. „Störfall“. Die Folge ist, dass das verbleibende Gehalt in Höhe von 17 % von Beginn der Altersteilzeit bis zum Datum der Pensionierung nachzuzahlen ist.

Unter Berücksichtigung der geschilderten Sachverhalte ergibt sich z.Zt., bedingt durch die Nichtpensionierung des erkrankten Mitarbeiters, kumuliert eine monatliche Mehrbelastung für die Gemeinde (Differenz zwischen dem letzten vollen Bruttogehalt sowie den anzunehmenden Pensionsbrutto) in einer Größenordnung von ca. 1.170,00 €.

Dies vorausgesetzt, passierte erst einmal lange nichts und die involvierte Fachärztin formulierte Monat für Monat die notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Im August 2010 bewertete nun ein von der Gemeindeverwaltung unnötig in Auftrag gegebenes, zusätzliches Privatgutachten den Beamten gleichfalls als dauerhaft dienstunfähig, mit der Konsequenz einer Pensionierung mit Wirkung 01.09.2010.

Der Gesamtvorgang wird unsere Gemeinde fiskalisch mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 € belasten, dies, obwohl die Fraktionen sich aufgrund der angespannten Haushaltssituation über den Sinn oder Unsinn weit geringerer Ausgabenpositionen streiten.

Das Geld ist die eine Seite dieses Ereignisses. Weit schwerer wiegt die monatelang andauernde, psychische Belastung des Beamten.

Herbert J. Weber
SPD Fraktionsvorsitzender
im Rat der Gemeinde Finnentrop